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Informationspflicht

Danke für Ihr geschätztes Interesse an der nebenstehenden Immobilie. Aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte, erlaube ich mir, Sie auf diesem Wege vor unserem Tätigwerden als Immobilienmakler über den Umfang unserer Maklerdienstleistung sowie die Ihnen zustehenden Rechte zu informieren.
Wir weisen darauf hin, dass das Vermittlungshonorar nur dann zu leisten ist, wenn es zu einem Abschluss des Immobiliengeschäftes (z.B. Kauf-, Mietvertrag) kommt.